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Aktuelles

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Info zur Elektronische Patientenakte (EPA) 

Ab 2025 bekommt jede Bürgerin und jeder Bürger automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA), wenn sie gesetzlich versichert sind. Eingerichtet wird sie von den Krankenkassen. Gespeichert wird sie zentral auf Servern und Clouds privater Firmen wie IBM oder Bitmarck.

Ärzte dürfen nichts über ihre Krankengeschichte erzählen, weder Ihrem Arbeitgeber, noch Angehörigen, noch sonst jemandem. Das ist die Schweigepflicht. Ohne Schweigepflicht könnten Patientinnen und Patienten ihren Ärzten und Therapeuten nicht alles erzählen. Dieses Patientengeheimnis gibt es so jedoch nicht mehr mit automatischer ePA-Befüllung und Datenweiterleitung an Forschung und europäischen Gesundheitsdatenraum.

 

Ärzte und Psychotherapeuten sind zur Befüllung der ePA verpflichtet, mit Arztbriefen, Medikationsplänen und Laborbefunden. Das Bundesgesundheitsministerium strebt eine automatisierte Befüllung der ePA aus den Praxis-Computersystemen an. Was offiziell Arbeitserleichterung sein soll, ist letztlich ein perfektionierter Datenfluss.

Wenn Ihr Arzt oder Ihre Therapeutin Ihre Gesundheitskarte in der Praxis einliest, öffnet sich die ePA sofort, und die Praxis hat danach 90 Tage Zugriff auf die Daten. Ebenso ist es in Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Apotheken haben nach Einlesen der Karte (z. B. für das E-Rezept) 3 Tage Zugriffsrecht.

Die Daten werden dann genauso automatisch an ein staatliches Forschungsdatenzentrum weitergeleitet, bald auch an den Europäischen Gesundheitsdatenraum. Wurde der Einrichtung einer ePA nicht generell widersprochen, muss hier jeweils einzeln aktiv Widerspruch eingelegt werden.

Bundesregierung, Krankenkassen und private Firmen wollen diese Daten nutzen, es geht um Standortvorteile der Gesundheitsökonomie, insbesondere der Pharmaindustrie.

Bisher haben Ihre Ärztin oder Ihr Arzt alles über Ihre Krankengeschichte entweder auf Papier oder in den Praxiscomputer geschrieben. Die Akten mussten 10 Jahre aufbewahrt werden und wurden dann geschreddert oder endgültig gelöscht. Jetzt aber sollen die Daten 100 Jahre in der ePA zentral gespeichert bleiben, so dass auch Ihre Nachkommen von Datenlecks betroffen sein können.

Selbst wenn Sie der Einrichtung einer ePA nicht widersprechen, aber sie nicht befüllen lassen, ist sie nicht leer. Krankenkassen stellen jetzt Diagnosen aus unseren Abrechnungen sowie erbrachte Leistungen ein, so dass beispielsweise Ihr Orthopäde sehen kann, dass sie eventuell eine psychiatrische Diagnose haben. Das kann zu Trugschlüssen und Stigmatisierung führen.

www.widerspruch-epa.de

Wir empfehlen aktuell allen Patienten, ihr Recht auf Widerspruch zur Anlage der elektronischen Patientenakte zu nutzen.

© 2023 Dr.Siegmar&Engel Hausarztpraxis Heidbergweg

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